Berechtigte Nachfahren führen das Forker Familienwappen des Stifters Julius Paul Forker, registriert in der deutschen Wappenrolle und der Sächsischen Stiftung für Familienforschung, heute beim Deutschen Herold zu Berlin.
Stifter - Führungsberechtigte - Vergabemodalitäten - Was sagt das Wappen aus:
Als Krönung seiner 12jährigen Forschertätigkeit stiftete der Vorsitzende
J. Paul Forker am 20. April 1939 das Familienwappen "Forker", das bei der Sächsischen Stiftung
für Familienforschung eingetragen wurde und in der Deutschen Wappenrolle (Nr. 3004/39) registriert ist.
Das ausdrückliche Recht zur Wappenausgabe behielt sich der Familienverband vor, vertreten durch den Vorsitzenden.
Gesetzlichen Anspruch zum Führen des Wappens hatten nur die geborenen Forker, die Ehefrauen als geborene Forker
und deren Kinder aus erster Generation, die jedoch sämtlich Mitglieder des Familienverbandes sein mußten.
Der berechtigte Personenkreis erhielt das Wappen auf Antrag gegen einen Kostenbeitrag von drei Reichsmark.
Die Führungsberechtigung war auf der Rückseite bestätigt.
Anmerkung: Mit Wiederbelebung der Familienforschungstätigkeiten / Familientreffen ab Oktober 1985 wurde es erforderlich, Regelungen für die Führungsberechtigung des Wappens neu festzulegen. Dem althergebrachten Grundsatz entsprechend, daß dafür weiterhin nur ein klar bestimmter Personenkreis in Betracht kommt, gilt seit dem 02. Juli 1993 folgendes:
Familienwappen Forker, nach Heraldischer Farbensymbolik,
oder was unser Familien - Wappen aussagt! 1936 Entworfen von Heraldiker P.Hefemann in Dresden.